Re: KAPUTTREGULIERTE GESELLSCHAFT - C
spielenn ich das Produkt nicht bewerben darf,
> In Medien die fuer Jugentliche ereiichbar sind tatsaechlich nicht!
> Setz doch eine Anzeige in den Hustler!
Komisch ist jedoch, dass Kinofilme ab 18 (z.B. Pornos in den Fenstern
liegen, Kinoplakate hängen usw.!) Es muss ja nicht direkt
Menschenentwürdigendes dargestellt werden!
> > keine Zeitschrift darüber berichten darf,
> So spricht das Gesetz!
Wer sagt das es noch richtig ist?
> >es nicht öffentlich gespielt werden darf usw.!
> Die meisten Kaeufer spielen es zuhause und nicht oeffentlich!
Aha, und wenn auf einer LAN-Party nur noch die Siedler gespielt
werden darf!
> > Die Absatzchancen stehen dadurch nicht gerade gut!
> Doch Herr Produzent die Indizierung hat in der Vrgangenheit immer
> einen Run auf das betroffene Spiel bewirkt und einen
> Popularitaetsschub gebracht.
Kurzfristige denkweise!
> > Mir scheint der Begriff indizierung wird hier ein wenig verharmlost!
> Mir nicht!
Du stehtst ja auch anscheinend “Über den Dingen”
>
> > Nicht altersfreigabe “AB 18″ nein Verbot und bevormundung!
> Bist Du schon 18?
Jetzt hau ich mal drauf
Gerade weil ich über 18 bin, rege ich mich auf!
Du bist bestimmt ein Elternteil, welches seine Blagen nicht unter
kontrolle hat und angst hat, dass jenem mit dem Teufelszeug in
Verbindung kommen! Wie wäre es mit Aufklärung und seinem
Erzieungsauftrag mal was nachkommen! Nein lieber verbieten und
bevormunden!
Da im letzten Jahr X.XXX Kinder im Straßenverkehr getötet wurden
verlangt das Gesetz auch mündigen erwachsenen Bürger demnächst einen
LOTSEN mit ins Auto zu setzen, der Ortskennisse besitz, das Tempo
regelt, und notfalls dem Besitzer vom gebrauch des PKW
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